Die Rechtsungültigen Impfverträge, der EU Mafia: Vollkommen Ignorierung erneut der Wissenschaftler, wie von Beginn an

Nur noch als Verbrecherische Mafia Organisation in Aktion: Die EU-Commission, gut geschmiert von Pfizer und Co.

Jede Deppen Verbrecher Organisation, hat die Frau in den Schatten gestellt, was sie treibt.

Juristisch: Die EU Verträge sind nach EU und Belgischen Recht ungültig, wer sich mit einem Vertragsrecht auskennt. Die EU Commissarin aus Zypern ist auch noch direkt von Pfizer geschmiert. Die Verträge tragen nicht einmal Unterschriften. Dieses Kriminelle Banden, versuchen ihre fatalen und kriminellen Entscheidungen zu vertuschen. Es gab keinerlei Rechtsgrundlage, für solche Verträge, oder Erklärungen.

Korrupt und Blöd, hat die EU übernommen

Deppen Betrugs Modell, wo Pfizer, keine Haftung hat. Mitgliedsstaaten, haben Nichts zugestimmt, es gibt keinerlei Zustimmungs Verträge.

Ursula von der Leyen ist Super geschmiert. Von von schwafelt diese dumme, korrupte Frau. Unterschieb Verträge, ohne jede Vollmacht, ist nun also Privat Haftend. Dumm Mafiosi Frau pure, wie auch Seibold, der CSU Depp!

Dumm Kriminelle Ursula von der Leyen, hatte nie eine Vertretungs Vollmacht, war nicht berechtigt, Verträge abzuschliessen. Mafia pure, geschmiert.
Von der Leyen simste sich zum Milliardendeal mit Pfizer – EU

28.04.2021 … … Pfizer-Chef, um an Impfdosen zu gelangen

Am 10. November 2021 wurden Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission, Albert Bourla, der Vorsitzende und CEO von Pfizer, sowie Professor Uğur Şahin und Dr. Özlem Türeci, die Mitbegründer von BioNTech, mit den „Distinguished Leadership Awards“, den Auszeichnungen für herausragende Führungsqualitäten des Atlantic Council in Washington, D.C.

https://de.rt.com/international/1271…-vom-atlantic/

Die dümmste und korrupteste Frau Europa’s: Ursula von der Leyen und ihr Deppen Apparat. Deppen Mafiosi Frau

 

Vollkommen Ignorierung erneut der Wissenschaftler, wie von Beginn an

Offener Brief von Wissenschaftlern gegen Corona-Impfpflicht

Hier der Brief:

„Eine Impfpflicht mit Covid-19 Vakzinen ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand rechtlich und ethisch nicht begründbar.“

Unterzeichner:

Prof. Dr. Karl-Heinz Jöckel, Essen, Prof. Dr. Ulrich Keil, Münster, Dr. Angela Spelsberg, Aachen, Prof. Dr. Andreas Schnepf, Tübingen, Prof. Dr. Michael Esfeld, Lausanne, Prof. Dr. Paul Cullen, Münster, Prof. Dr. Bernhard Müller, Melbourne, Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Tübingen, Prof. Dr. Tobias Unruh, Erlangen, Dr. Sandra Kostner, Schwäbisch Gmünd, Dr. René Kegelmann, Stuttgart, PD Dr. Stefan Luft, Bremen, Prof. Dr. Harald Schwaetzer, Biberach, Prof. Dr. Andreas Brenner, Basel, Prof. Dr. Wolfram Schüffel, Marburg, Prof. Dr. Anke Steppuhn, Stuttgart, Prof. Dr. Saskia Hekker, Heidelberg, Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt, Paderborn, Dr. Henning Nörenberg, Malmö, PD Dr. Axel Bernd Kunze, Bonn, Prof. Dr. Henrieke Stahl, Trier, Dr. Jens Schwachtje, Nürtingen, Prof. Dr. Christin Werner, Dresden, Prof. Dr. Ole Döring, Berlin, Dr. Christian Lehmann, München, Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann, Hagen, Prof. Dr. Stefan Homburg, Hannover, Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Udine, Prof. Dr. Steffen Roth, La Rochelle und Vilnius, Dr. Jan Dochhorn, Durham, Prof. Dr. Günter Roth, München, Dr. Hans-Jörg Ulmer, Leinfelden-Echterdingen, Prof. em. Dr. Stephan Rist, Bern, Prof. Dr. Wolfgang Stölzle, Bazenheid, PD Dr. Rainer Klement, Schweinfurt, Dr. Matthias Burchardt, Köln, Prof. Dr. Eberhard Göpel, Bielefeld, Prof. Dr. Sven Hildebrandt, Dresden, Dr. Justine Büchler, Dresden, Prof. Dr. Martin Winkler, Winterthur, Dr. Agnes Imhof, Erlangen, Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner, Bochum, Prof. Dr. Jörg Matysik, Leipzig, Dr. Christian Mézes, Schwäbisch Gmünd, Dr. Mohamed Mahde Saleh, Bonn, Prof. Dr. Alexander Blankenagel, Berlin, Dr. Dana Sindermann, St. Gallen, Prof. Dr. Gerald Dyker, Bochum, Prof. Dr. Pietro Corvaja, Udine, Prof. Dr. Klaus Morawetz, Münster, Prof. Kerstin Behnke, Weimar, Prof. Dr. Christina Zenk, Trossingen, Prof. Dr. Friedrich Röpke, Heidelberg, Prof. Dr. Hardy Bouillon, Trier

http://blauerbote.com/2021/12/10/off…a-impfpflicht/

Verbrecher, aus der Politik und Pharma Industrie wollen Profite, mit den gekauften Leopoldina Banden, inklusive der eingekaufte Joachim Sauer mit Super Posten

 

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KOMMENTAR(E) (7)

  • BuckZiehsMutter
    Dez 12, 2021., 20:48 •

    Italien: Klage gegen Regierung wegen Missmanagements des Covid-19-Notstands
    Ein Virologe, ein Arzt und ein Richter werfen der italienischen Regierung «falsche diagnostische Ansätze, unangemessene Behandlungen und unvernünftige Massnahmen bezüglich der Sicherheit und Eindämmung der Infektion» vor. Kranke Menschen seien auf der Intensivstation getötet worden.

    Veröffentlicht am 12. Juli 2021 von KD.


    Zusammen mit dem Virologen Giulio Tarro und dem Richter Angelo Giorgianni will der Arzt und Forscher Paquale Bacco eine Klage bei der Staatsanwaltschaft in Rom und eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof gegen die Massnahmen der Regierung von Giuseppe Conte während des Höhepunkts der Pandemie in Italien einreichen, berichtete ilGiornale.it am 1. Juli 2021. Laut dem italienischen Nachrichtenportal werden die drei Experten dies über ihre Vereinigung L’Eretico tun, der bereits etwa 2000 Ärzte und Juristen angehören. In der Beschwerde, so stehe es in einer Pressemitteilung, wolle man eine Reihe von Aspekten des Covid-19-Missmanagements beleuchten, insbesondere aus medizinisch-wissenschaftlicher, epidemiologischer und rechtlicher Sicht.
    «Falsche diagnostische Ansätze, unangemessene Behandlungen, unvernünftige Massnahmen zur Eindämmung der Infektion und zur Sicherheit, die auch heute noch gelten: für die Experten von l’Eretico wurden die Rechte der Bürger, die von der italienischen Verfassung und international geschützt sind, mit Füssen getreten», schreiben Tarro, Bacco und Giorganni in der Mitteilung.
    Pasquale Bacco sagte gegenüber ilGiornale.it:
    «Wir haben Menschen getötet, auch wenn in guter Absicht, weil man mit einer neuen Situation konfrontiert war. Doch auf der Intensivstation wurde falsch behandelt. Man sagte, dass keine entzündungshemmenden Medikamente benutzt werden sollten – die jetzt die Grundlage der neuen Therapie bilden –, man setzte kein Heparin ein und führte invasive Beatmungen durch. Ich habe bei Autopsien die Lungenbasen von Covid-Patienten gesehen, und sie waren völlig verbrannt, weil der reine Sauerstoff, der mit einem bestimmten Druck eingeführt wurde, eine regelrechte Verbrennung verursachte. Dann entstanden Thromboembolien, weil der Sauerstoff nicht zirkulierte, da die Lunge verschlossen war. Die Ärzte folgten den Richtlinien der Regierung und verwendeten ein völlig falsches Protokoll. Es war, als würde man einen Diabetiker mit Zucker behandeln»
    Unter Anklage sei in der Beschwerde auch die Verwendung von Masken, «für die selbst das Gesundheitsministerium mögliche Kontraindikationen angibt». Das Gleiche gilt für Verabreichung des Impfstoffs. Das Rechtskomitee des Vereins L’Eretico habe bereits ein Formular vorbereitet, mit dem die Bürger ihren Arbeitgeber oder Schulleitungen auffordern können, «die zivil- und strafrechtliche Haftung für eventuelle Gesundheitsschäden zu übernehmen, die aus der Verwendung der Vorrichtung resultieren». Ein ähnliches Formular sei für die Übernahme der Verantwortung des Arztes oder Kinderarztes gegenüber dem Patienten vorbereitet. Oder für Ärzte, die von der lokalen Gesundheitsbehörde zur Pflichtimpfung aufgefordert werden. Die informierte Einwilligung des Patienten sei gesetzlich vorgeschrieben: Etwaige Kontraindikationen, die sich aus der Behandlung ergeben, müssten vom Arzt angegeben werden, damit der Patient entscheiden kann, ob er die Behandlung und ihre möglichen Schäden akzeptiert oder nicht, schreiben die Mitglieder. Die Formulare sind auf der Website des Verbandes veröffentlicht und könnten kostenlos heruntergeladen werden.
    «Das Hässlichste ist, dass sich niemand entschuldigt hat. Jetzt steht fest, dass die falschen Therapien angewendet wurden, und niemand hat gesagt: ‹Wir haben uns geirrt›», schloss der Gerichtsmediziner Bacco.
    Kommentar Corona-Transition Die Klage in Italien gesellt sich zu anderen Klagen, die in vielen Ländern gegen die Regierungen eingereicht wurden. In der Schweiz haben mehrere Verbände und Privatpersonen Strafanzeige gegen die Task Force wegen Schreckung der Bevölkerung gestellt (wir berichteten), darunter Corona-Transition und die Freunde der Verfassung.


    Quelle:

    ilGiornale.it: Spunta l'esposto contro il governo: «Uccisi malati in terapia intensiva» - 1. Juli 2021

    https://corona-transition.org/italien-klage-gegen-regierung-wegen-missmanagements-des-covid-19-notstands Systematisch ermordet, 13 Medikamente, wie in Italien [gallery ids="10068,10207,10066,9805"] Wie Schwerstkranke zu Corona-Toten gemacht werden: Ein Whistleblower packt im Corona-Ausschuss aus
    Ein Whistleblower studierte 98 Patientenakten und kommt zum Schluss, dass zahlreiche falsche Covid-19-Diagnosen erstellt wurden.

    Daraufhin sei der 80-Jährige, der 13 Medikamente pro Tag einnahm, ins Krankenhaus eingeliefert worden


    Falsche Covid-19-Diagnosen werden gegenwärtig regelmässig erstellt. Zu diesem Fazit gelangte unlängst ein Whistleblower, der insgesamt 98 Patientenakten ausgewertet hat. Seine Enthüllungen präsentierte der Gesundheitsexperte kürzlich den Anwälten Reiner Füllmich und Viviane Fischer vom Corona-Ausschuss. Unklar ist zwar, wie der Whistleblower in den Besitz der Akten gelangte. Fest steht aber: Die Dokumente sind echt. Das bestätigte Viviane Fischer vom Corona-Ausschuss gegenüber Epoch Times: „Diese Informationen sind geprüft und es ist festgestellt worden, dass er tatsächlich Experte seines Fachbereichs ist und zur korrekten Interpretation der ihm vorliegenden Informationen in Kompetenz und Charakter befähigt ist.“ Der Whistleblower kam nach der Analyse der Akten zum Schluss, dass die Todesursache Covid-19 in zahlreichen Fällen „völlig unhaltbar“ und juristisch angreifbar sei. „Bei den einzelnen Fällen in den Patientenakten gibt es auch Personen, die bis zum heutigen Tag davon überzeugt sind, schwerst an Covid-19 erkrankt gewesen zu sein“, erklärte der Mann. Dies, obwohl die Patientenakten einen anderen Schluss zulassen würden. Ausführlich schilderte der Whistleblower anhand mehrerer Fälle, wie Patienten falsch diagnostiziert wurden. Besonders gravierend zeigte sich das am Beispiel eines 80-Jährigen, dementen Pflegeheimbewohners aus Berlin, der bereits seit 2015 beatmet wurde. Gemäss der Patientenakte wurde der Bewohner am 28. Februar 2021 im Pflegeheim der Berliner Charité positiv auf Corona getestet. Daraufhin sei der 80-Jährige, der 13 Medikamente pro Tag einnahm, ins Krankenhaus eingeliefert worden. Dies, weil er die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verweigert habe und unter Flüssigkeitsmangel litt. „Er hatte eine klare Exsikkose“, betonte der Whistleblower. Der Patient sei mit einem Antibiotikum behandelt worden – also gegen einen bakteriellen Infekt und keinen Virus. Aufgrund eines Röntgenbefunds sei später aber die Diagnose Covid-19 gestellt worden. „Das ist skandalös“, erklärt der Whistleblower. Doch damit noch nicht genug: In der Patientenakte stehe, dass der Mann sich die EKG-Elektroden abgerissen habe. „Der Patient hatte stundenlang allein im Zimmer gelegen und ist letztlich an Aspiration, also wahrscheinlich an seiner eigenen Spucke, gestorben“, erklärte der Whistleblower. Und weiter: „Ich weiss nicht, was diese Menschen in der Charité reitet.“ Für den Whistleblower ist das eindeutig ein Zeichen dafür, wie aus einem schwerstkranken Mann ein Covid-19-Toter gemacht werde. „Das ist unfassbar.“


    Quelle:

    Epoch Times: Whistleblower: So werden Schwerstkranke zu Corona-Toten gemacht - 18. März 2021   https://corona-transition.org/wie-schwerstkranke-zu-corona-toten-gemacht-werden-ein-whistleblower-packt-im

    • Insider
      Dez 18, 2021., 19:30 •

      Markus Motschmann

      • pixelschubser
        Dez 20, 2021., 20:55 •

        Great Reset, ist die Triebfeder für den Corona Betrug, wie Briefe an die Niederländische Regierung beweisen In den Niederlanden wurde Dokumente und Emails veröffentlicht, wonach die Staatsspitze ganz direkt mit Klaus Schwab zusammen arbeitet, um den "Great Reset" voranzutreiben. https://twitter.com/search?q=%23landverraad https://twitter.com/MiraMoerma/statu...89252686053379

        Jens Spahn und Christian Drosten am 7. Februar 2020 in einem Labor der Charite | Bild: picture alliance / photothek | Xander Heinl

        Abrechnungsdaten der Krankenkassen: Nur jeder zweite „Corona-Patient“ wegen Corona-Verdacht im Krankenhaus

        Nur rund die Hälfte aller hospitalisierten COVID-19-Fälle des vergangenen Winters wurde mit akuten Atemwegserkrankungen ins Krankenhaus aufgenommen – alle anderen „Corona-Patienten“ hingegen wegen ganz anderer Krankheitsbilder. Mit viel Geduld und Aufwand ist es Multipolar gelungen, die Abrechnungsdaten der Krankenhäuser für die Jahre 2019, 2020 und die ersten fünf Monate des Jahres 2021 sicherzustellen. Diese fördern erstaunliche Erkenntnisse zutage.
        KARSTEN MONTAG, 30. Oktober 2021, 0 Kommentare, PDFAus den Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den Krankenkassen, welche das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bereitstellt, geht hervor, dass der Anteil der COVID-19-Fälle mit akuten Atemwegserkrankungen an allen stationär aufgenommen COVID-19-Fällen im Winter 2020/21 zum Teil nur bei etwas mehr als der Hälfte lag und die übrigen sogenannten COVID-19-Fälle aufgrund vollkommen anderer Krankheitsbilder wie etwa Herzinfarkt, Harnwegsinfektionen oder Beinbruch in die Klinik kamen. Die InEK-Abrechnungsdaten zeigen eindeutig, welche COVID-19-Fälle primär aufgrund der Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion behandelt wurden und bei welchen Fällen eine COVID-19-Erkrankung nur eine Nebendiagnose darstellt. Die Abrechnungsdaten fördern noch weitere brisante Erkenntnisse zutage: So stieg im Vergleich zu 2019 die Zahl der intensivmedizinisch behandelten Fälle abseits von akuten Atemwegserkrankungen – insbesondere Schlaganfälle, Krebserkrankungen und Herzinfarkte – nach dem ersten Lockdown ungewöhnlich stark an. Dies deutet auf die Folgen verschobener Behandlungen und verzögerter Vorsorgeuntersuchungen wegen des ersten Lockdowns hin. Zudem zeigen die Zahlen, dass sämtliche Lockdowns jeweils zu Zeitpunkten in Kraft traten, als die Krankenhausbelegung in Deutschland deutlich unter derjenigen des Jahres 2019 lag. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wusste bereits im August 2020 durch Abrechnungsdaten der Krankenkassen, dass der erste Lockdown zu einer extremen Unterauslastung der Krankenhäuser geführt hatte. Trotzdem nutze die Bundesregierung im Winter 2020/21 das Mittel erneut. Auch dieser zweite Lockdown führte zu einer deutlichen Unterauslastung der Krankenhäuser. Aber der Reihe nach.

        September 2020: Spahn und Lauterbach schließen neuen Lockdown aus

        Am 2. September 2020, schloss Spahn einen zweiten Lockdown in einem Gespräch mit der Bild-Zeitung aus. Er äußerte auch, dass der Lockdown im Frühjahr 2020 nicht so drastisch hätte ausfallen müssen. Auch Karl Lauterbach hielt in einem Interview vom 24. September 2020 „die Wahrscheinlichkeit, noch einmal so einen Lockdown wie vor ein paar Monaten zu erleben, (...) für gleich null“. Über welche Informationen verfügten Spahn und Lauterbach im September 2020, die sie zu derartigen Aussagen führten? Aussagen, die sich bald darauf als falsch herausstellten, als Bundeskanzlerin Merkel gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder zunächst einen Teil-Lockdown ab dem 2. November sowie einen „harten“ Lockdown ab dem 16. Dezember 2020, diesmal sogar mit regionalen nächtlichen Ausgangssperren, beschlossen.

        Expertenbeirat überprüft seit April 2020 Corona-Sonderbelastungen

        Gemäß Paragraf 24 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), welches unter anderem die Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Corona-Sonderbelastungen regelt, hatte das Gesundheitsministerium einen Beirat von Vertretern aus Fachkreisen einberufen, der seit April 2020 die Auswirkungen der Sonderregelungen für die Krankenhäuser aufgrund von COVID-19 überprüft. Grundlage der Arbeit des Beirates sind Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den Krankenkassen, welche das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bereitstellt. Um kurzfristige Auswertungen des Beirats zu ermöglichen, wurden die Krankenhäuser mit Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Mai 2020 vom Gesetzgeber verpflichtet, neben den bisherigen einmaligen Datenabzügen jeweils am 31. März für das Vorjahr dem InEK zusätzlich zeitnah unterjährige Datenlieferungen zur Verfügung zu stellen, und zwar
        • bis zum 15. Juni 2020 für Patientinnen und Patienten, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Mai 2020 nach voll- oder teilstationärer Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen worden sind, und
        • bis zum 15. Oktober 2020 für Patientinnen und Patienten, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. September 2020 nach voll- oder teilstationärer Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen worden sind.
        Im Rahmen weiterer Novellen des Krankenhausentgeltgesetzes wurde Paragraf 21, Absatz 3b mittlerweile derart angepasst, dass die unterjährigen Daten zukünftig jedes Jahr bis jeweils 15. Juni und 15. Oktober sowie bis 15. Januar für das gesamte vorangegangene Jahr von den Krankenhäusern an das InEK zu liefern sind.

        Erster Lockdown: Patientenschwund, Milliardenkosten und kaum Covid-Fälle

        In einer Beiratssitzung Ende August 2020 wurde der kurz zuvor fertiggestellte Bericht „Analysen zum Leistungsgeschehen, zur Erlössituation von Krankenhäusern und zu betroffenen Patienten und ihrer Versorgung in der Corona-Krise“ auf Basis der ersten unterjährigen Datenlieferung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2020 vorgestellt. Darin kommen die beiden Verfasser und Beiratsmitglieder Prof. Dr. Boris Augurzky vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) und Prof. Dr. med. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin unter anderem zu folgenden Schlussfolgerungen:
        • Die durchschnittliche Anzahl der Patienten in den Krankenhäusern ist mit Beginn der zwölften Kalenderwoche im Vergleich zum Vorjahr stark zurückgegangen, in der 15. Kalenderwoche gar um 42 Prozent
        • Die durchschnittliche Anzahl der Patienten auch auf den Intensivstationen ist ab der zwölften Kalenderwoche um bis zu 20 Prozent zurückgegangen
        • Die COVID-19-Patienten ab der zwölften Kalenderwoche benötigten nur 1,7 Prozent der Krankenhausbettenkapazität
        • Die COVID-19-Fälle im Zeitraum Januar bis Mai 2020 bedurften im Schnitt nur 4 Prozent der intensivmedizinischen Kapazitäten
        • Die Krankenhäuser hatten im Zeitraum Januar bis Mai 2020 aufgrund der im Krankenhausfinanzierungsgesetz festgelegten Freihaltepauschalen trotz des hohen Rückgangs von Patienten im Schnitt nur eine Erlösminderung von 0,4 Prozent zu verzeichnen
        • Die Freihaltepauschalen verursachten Kosten von 4,7 Milliarden Euro allein für die ersten drei Monate der Coronakrise
        Der erhebliche Rückgang der Anzahl der Patienten sei nur zu einem geringen Teil auf die Verschiebung von geplanten unkritischen Operationen zurückzuführen und erfolgte für den Expertenbeirat hinsichtlich anderer Krankheitsbilder in diesem Ausmaß unerwartet. Aufgrund der sehr geringen Belastung der Krankenhäuser durch COVID-19-Patienten wurde im Protokoll der Beiratssitzung festgehalten, dass „eine flächendeckende Freihaltung von Bettenkapazitäten wie auch der Aufbau von Kapazitäten für die intensivmedizinische Behandlung“ sowie „eine Verlängerung der finanziellen Hilfen nach Paragraf 21 KHG (Freihaltepauschalen und Pauschale für zusätzliche Intensivbetten) für die Krankenhäuser über den 30. September 2020 hinaus in der aktuellen Form“ nicht mehr erforderlich sei.

        Weitere Lockdowns wider besseren Wissens

        Auf Anfrage von Multipolar bestätigte Professor Busse, dass er auf Bitten von Spahn im Expertenbeirat tätig ist und Auswertungen der Sonderbelastungen durch das Coronavirus erstellt. Seit spätestens Ende August 2020 wusste die Bundesregierung also nicht nur, dass COVID-19 keine Gefahr für das deutsche Gesundheitssystem darstellt, sondern auch, dass die Freihaltung von Kapazitäten in den Krankenhäusern von Fachleuten als nicht notwendig betrachtet wurde und immense Kosten verursacht hat. Es ist durchaus anzunehmen, dass diese Erkenntnisse des Beirats dazu beitrugen, dass Spahn und Lauterbach im September 2020 einen weiteren Lockdown für den folgenden Winter ausschlossen. Trotz dieser durch den Expertenbeirat eindeutig belegten Erkenntnisse haben Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder allein aufgrund steigender Inzidenzfälle im Herbst und Winter 2020 jedoch weitere Lockdowns beschlossen und als Begründung angeführt, das Gesundheitssystem damit vor Überlastung zu schützen. Ein weiterer Bericht des Expertenbeirats vom 30. April 2021 bestätigt auf Basis aller Abrechnungsdaten für das Jahr 2020, dass die deutschen Krankenhäuser nicht ein einziges Mal, auch nicht im November oder Dezember 2020, vor einer Überlastung standen. Im Gegenteil, selbst während der Zeit des zweiten Lockdowns war die Anzahl der aufgenommenen Krankheitsfälle in den Krankenhäusern deutlich niedriger als im Vergleichszeitraum 2019.

        Was die Berichte des Expertenbeirates verschweigen

        Trotz der inhaltlich implizierten fundamentalen Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung sind die Berichte des Beirates wohlwollend formuliert und enthalten Spekulationen, welche die Entscheidungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten zumindest teilweise stützen. So wird im Bericht vom 30. April 2021 ohne Angabe eines Beleges vermutet, dass trotz vorsorglicher Laboruntersuchungen auf Corona-Infektionen bei der stationären Aufnahme von Patienten alle behandelten akuten Atemwegserkrankungen potentiell auf COVID-19-assoziierte Erkrankungen zurückzuführen sein könnten. Zudem wurde in den Berichten des Beirates festgestellt, dass die Übersterblichkeit im Jahr 2020 „ziemlich exakt der Anzahl der an oder mit Covid gestorbenen Personen entsprach“, und es wurde vermutet, dass einiges dafür spreche, dass eine weitere, noch nicht geklärte „Übersterblichkeit durch zusätzliche, nicht als solche erkannte COVID-19-Tote bedingt ist“. Daraus schließen die Autoren, dass der Rückgang an stationären Fällen die Sterblichkeit der nicht oder verspätet stationär behandelten Patienten nicht erhöht hat. Diese nicht belegte Schlussfolgerung trägt jedoch eine politische Färbung, da die Auswertung der Abrechnungsdaten des InEK auf das genaue Gegenteil hindeuten.

        Die InEK-Daten

        Grundsätzlich stellt das InEK über seinen Datenbrowser die Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den Krankenkassen der Öffentlichkeit in einer Form bereit, die keine Rückschlüsse auf die persönlichen Daten der Patienten zulassen. Allerdings sorgt eine angeblich zu hohe Auslastung ständig – selbst mitten in der Nacht – dafür, dass der Zugang zu diesen Daten äußerst eingeschränkt ist.  

        Nur jeder zweite COVID-19-Fall aufgrund akuter Atemwegserkrankung behandelt

        Wie vom Robert Koch-Institut (RKI) im Epidemiologischen Bulletin vom 29. Juli 2021 vorgeschlagen, wurden zur Identifikation akuter Atemwegserkrankungen aufgrund einer Virusinfektion die ICD-10-Codes J00 - J22, J44.0 und B34.9 verwendet. In den Abbildungen 1 und 2 wurden die Fälle, die in der Hauptdiagnose einen dieser Codes und in der Nebendiagnose den Code U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) enthielten, allen Fällen mit der Nebendiagnose einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion gegenübergestellt. Sowohl bei allen hospitalisierten Fällen als auch bei den Fällen mit Intensiv-Aufenthalt mit nachgewiesenem Virus ist zu erkennen, dass die Anzahl der COVID-19-Fälle mit einer akuten Atemwegserkrankung in der Hauptdiagnose insbesondere um die Jahreswende 2020/21 deutlich geringer ist als die gesamte Anzahl der Fälle mit einer laborbestätigten SARS-CoV-2-Infektion.
        Abbildung 1: (für größere Darstellung hier klicken) Eigene Darstellung, Datenquelle InEK  

        Tatsächliche Krankenhausbelegung widerspricht Lockdown-Begründung

        Auch die Krankenhausbelegungstage spiegeln dieses Bild wieder. Auffällig ist, dass die Lockdowns immer dann in Kraft traten, als sich die jeweilige Auslastung der Krankenhäuser deutlich unter dem Niveau des Vorjahres befand, wie Abbildung 6 dies zeigt. Obwohl als Grund der Maßnahmen stets ein Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung angegeben wurde, haben die tatsächliche Belegung und die Kapazität der Krankenhäuser bei den Entscheidungen erkennbar keine Rolle gespielt.
        Abbildung 6: Eigene Darstellung, Datenquelle InEK
        https://multipolar-magazin.de/artikel/abrechnungsdaten-krankenkassen Weitere Artikel zum Thema:  

        • pixelschubser
          Dez 20, 2021., 21:22 •

          Wie auch, bei 1:1000 und in einer Großstadt. Hätte jede tausendste Landung ( täglich ) ein Problem in München, würde man das Fliegen beenden. Wenn du zu dumm bist diese infos im Netz zu finden, frag ich mich mit welchen Schwachmaten wir diskutieren.

          • Gjoka
            Feb 09, 2022., 17:04 •

  • BuckZiehsMutter
    Dez 13, 2021., 21:01 •

  • Bildmanipulation als Grand Challenge für die Wissenschaft, 2 G Regel in Niedersachsen gekippt – Marina Durres – Albanien
    Dez 17, 2021., 06:02 •

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